Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

 

1.             Allgemeines:

 

Die Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge. Jede Abweichung - auch mündliche Abreden mit Vertretern - bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen widersprechen, haben allein unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Gültigkeit.

Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. gemachten Angaben über Preise, Maße und dergleichen sind freibleibend. Sie werden nur dann verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.


2.             Preise, Angebote:

Die Preise sind Nettopreise, zahlbar in Euro, zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

Preiserhöhungen sind bei Änderungen der bei Vertragsabschluß zugrundeliegenden Verhältnisse - z. B. Erhöhungen der Zulieferungspreise oder der Lohnkosten - nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsabschluß zulässig.

Aufträge werden von uns nur angenommen, wenn die Mindestauftragshöhe € 25,- netto beträgt. Für Aufträge unter € 50,- netto werden € 5,- netto Kleinmengenzuschlag erhoben.


3.             Lieferung und Haftung:

Die Lieferung im Inland erfolgt ab einem Warenwert von € 125, netto, frei Haus. Davon ausgenommen bleiben diejenigen Artikel, die in der Preisliste gesondert gekennzeichnet sind. Lieferungen ins Ausland erfolgen ab Werk, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen schriftlich getroffen.

Mit dem Verlassen unseres Unternehmens geht die Gefahr nach § 447 BGB auf den Käufer über, gleichgültig, ob der Versand durch eigene oder fremde Personen erfolgt. Für eine Transportversicherung hat der Käufer selbst aufzukommen.

Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. Sofern solche Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Bei unvorhergesehenen Hindernissen sind wir berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten.


4.             Zahlungen:

Zahlungen haben innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Hat der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Wechseldiskontsatz zu verlangen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens.

Die Lieferung per Nachnahme bleibt vorbehalten.

Wir sind berechtigt, vor Lieferungen Vorauszahlungen, oder wegen unserer Ansprüche entsprechende Sicherheit zu verlangen. Verschlechtern sich nach Vertragsabschluß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers insbesondere durch Zahlungseinstellung, so sind wir berechtigt, von sämtlichen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.


5.             Gewährleistung, Haftung:

Ist der Besteller Vollkaufmann, ist er verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängeln nur unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden.

Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie auf der schriftlichen Auftragsbestätigung entsprechend vermerkt sind.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Waren, oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liefern wir Ersatz. Soweit eine Ersatzlieferung uns nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder in die Rückgängigmachung des Vertrages einwilligen.

Schadensersatzansprüche des Käufers bestehen nur, wenn unsererseits Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht, die Beweislast hierfür hat der Käufer.

Die Haftung für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften beschränkt sich auf den Einsatz des unmittelbaren Schadens. Der Ersatz von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.


6.             Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus dem Vertrag entstandener Verpflichtungen bleiben gelieferte Waren unser Eigentum. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren darf der Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. In diesem Fall tritt er von seinem Anspruch gegen den Dritten mit Auftragserteilung an uns den Teilbetrag ab, der dem Wert der von uns gelieferten Ware entspricht. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es nicht. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen in stets widerruflicher Weise durch uns einzuziehen.


7.             Sonstiges:

Gerät der Käufer mit seiner Verpflichtung zur Zahlung in Rückstand, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 40 Tagen nach Rechnungsdatum, im Wege des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung wenigstens 10% des Nettowarenwertes sowie ggf. angefallene Fracht- und Verpackungskosten vom Käufer zu fordern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bereits ausgelieferte Waren vom Käufer zurückzuverlangen. Werden diese von uns beim Käufer abgeholt, ist der Käufer verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Der Anspruch auf Zahlung von wenigstens 10% des Nettowarenwertes kann höher oder niedriger angesetzt werden, wenn uns ein höherer oder vom Käufer ein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es auf demselben rechtlichen Vertragsverhältnis beruht. Das Recht zur Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erfolgt.

Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort beider Teile ist 86899 Landsberg a. Lech.

Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich 86899 Landsberg als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.